Der VGH Kassel hat entschieden, dass Einzelhändler keinen Anspruch auf Dezemberhilfe haben, da sie erst ab dem 16.12.2020 schließen mussten. Die Entscheidung wirft Fragen auf und zeigt, warum es wichtig ist, in Klageverfahren der Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe Beweisanträge zu stellen.