Sven-Oliver Becker

Dipl. Betriebswirt & Steuerberater

Ihr Steuerberater und Ansprechpartner rund um Steuerberatung, Buchführung und Existenzgründung in Wiesbaden & Umgebung.

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Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung haben wir unsere Leistungen und Qualitäten perfektioniert.

Wir vermitteln Ihnen eine auf Ihre Befürfnisse zugeschnittene Steuerberatung, ob Unternehmen, Freiberufler oder Privatperson.

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Neuigkeiten

13
Juli 2026

BFH: Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen

Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer-)Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. nicht zu (Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung). 
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13
Juli 2026

BFH: Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage

Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden.
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13
Juli 2026

BFH: Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft oder einer Erbengemeinschaft zusammengeschlossen sind, ist kein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne und kann auch kein herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 GrEStG sein.
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Quelle: Haufe: Steuer
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