Sven-Oliver Becker

Dipl. Betriebswirt & Steuerberater

Ihr Steuerberater und Ansprechpartner rund um Steuerberatung, Buchführung und Existenzgründung in Wiesbaden & Umgebung.

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Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung haben wir unsere Leistungen und Qualitäten perfektioniert.

Wir vermitteln Ihnen eine auf Ihre Befürfnisse zugeschnittene Steuerberatung, ob Unternehmen, Freiberufler oder Privatperson.

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Neuigkeiten

26
Mai 2026

BFH: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt

Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrags.
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26
Mai 2026

BFH: Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen

Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 EStG oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht. Entscheidend ist hierbei, ob der im Kaufvertrag zusätzlich vereinbarten Leistung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
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26
Mai 2026

BFH: Rechtsanwaltskosten für Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten

Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war.
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Quelle: Haufe: Steuer
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