Sven-Oliver Becker

Dipl. Betriebswirt & Steuerberater

Ihr Steuerberater und Ansprechpartner rund um Steuerberatung, Buchführung und Existenzgründung in Wiesbaden & Umgebung.

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Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung haben wir unsere Leistungen und Qualitäten perfektioniert.

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Neuigkeiten

9
Februar 2026

BFH: Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis

Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden Liquiditäts- bzw. Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kein rückwirkendes Ereignis für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung.
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9
Februar 2026

BFH: Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des GG.
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9
Februar 2026

BFH: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.
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Quelle: Haufe: Steuer
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