Der Jahresabschluss bzw. Gewinnermittlung gemäß §4(3) EStG ist nicht nur maßgebend für die von Ihnen zu zahlenden Steuern, sondern bildet vielmehr die Grundlage für eine umfassende betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung. Auch Ihre Bank benötigt zeitnah Ihre aktuellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zum Nachweis Ihrer Bonität. Liegen diese nicht vor, ist eine Kreditvergabe oder Kreditverlängerung nach den Bestimmung des Kreditwesengesetzes nicht möglich.
Wir unterstützen Sie bei diesen Verpflichtungen und beraten Sie umfassend über Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Jahresabschlusses:
Unser Leistungsangebot:
- Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang und ermitteln auf dieser Basis das zu versteuernde Ergebnis
- Wir erstellen Ihre Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Wir erstellen für Sie bei Bedarf Zwischenbilanzen und Liquidationsbilanzen
- Wir führen Plausibilitätsprüfungen auf Basis der Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer durch
- Wir beraten Sie in Bezug auf die Ausübung von Bewertungswahlrechten in Ihrem Jahresabschlusses und zeigen Ihnen auf, wie diese das steuerliche Ergebnis beeinflussen können (z.b. kaufen oder leasen).
- Wie besprechen ausführlich mit Ihnen die erstellten Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und treffen gemeinsam alle notwendigen Entscheidungen. Selbstverständlich geschieht dies auch regelmäßig mit den Auswertungen der Finanzbuchhaltung. Somit gibt in dem Bilanzgespräch keine böse Überraschung. Diese Beratungen werden nicht gesondert berechnet, da diese eine absolute Notwendigkeit für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind.
- Offenlegung Ihres Jahresabschlusses (bei Kapitalgesellschaften) bei dem Bundesanzeiger